u003csection class=u0022textcontent cfu0022u003enu003ch2u003eu003cspan style=u0022font-size: 12pt;u0022u003eu003cstrongu003eKonzessionsabgabeu003c/strongu003eu003c/spanu003eu003c/h2u003enu003cpu003eDie Konzessionsabgabe ist eine Benutzungsgebu0026uuml;hr, die an die Stu0026auml;dte und Gemeinden abzufu0026uuml;hren ist, damit deren u0026ouml;ffentliche Wege zur Verlegung von Leitungen benutzt werden du0026uuml;rfen. Die Hu0026ouml;he der Konzessionsabgabe ergibt sich aus dem Konzessionsvertrag zwischen der Kommune bzw. Gemeinde in der sich die Entnahmestelle befindet, und der nvb Nordhorner Versorgungsbetriebge GmbH. Die nvb Nordhorner Versorgungsbetriebe GmbH berechnet den in der Verordnung u0026uuml;ber Konzessionsabgaben Strom und Gas u0026ndash; Konzessionsabgabenverordnung (KAV) festgelegten Hu0026ouml;chstbetrag, der pro abgerechneter kWh an den Kunden weiterbelastet wird.u003c/pu003enu003c/sectionu003e