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Grund-/Ersatzversorgung – Sonstiges

Festlegung des Grundversorgers

Nach § 36 Abs. 2 Satz 1 EnWG ist Grundversorger das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert. Entsprechend § 36 Abs. 2 Satz 2 EnWG sind Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung nach § 18 Abs. 1 EnWG verpflichtet, alle drei Jahre jeweils zum 1. Juli den Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen sowie dies bis zum 30. September des Jahres im Internet zu veröffentlichen und der nach Landesrecht zuständigen Behörde schriftlich mitzuteilen.

Grundversorger für die Zeit vom 01.01.2012 bis 31.12.2024

Die nvb Nordhorner Versorgungsbetriebe GmbH hat zum 01.07.2021 die Feststellung des zuständigen Grundversorgers im Zeitraum vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2024 getroffen. Grundversorger gemäß § 36 Abs. 2 EnWG für die leitungsgebundene Versorgung mit Erdgas ist die

nvb Nordhorner Versorgungsbetriebe GmbH Vertrieb
Gildkamp 10
48529 Nordhorn

Tel.: 05921 / 30 10
Fax: 05921 / 30 11 12
E-Mail: info@nvb.de
Internet: www.nvb.de

Damit bleibt die nvb Nordhorner Versorgungsbetriebe GmbH Vertrieb weiterhin Grundversorger gemäß § 36 Abs. 2 EnWG im Gasnetz.

Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung

Die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz (Gasgrundversorgungsverordnung – GasGVV) regelt die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung von Kunden in Niederdruck durch den Grundversorger.

Downloads

Ergänzende Bedingungen zur Grundversorgung

Nachstehend finden Sie die ergänzenden Bedingungen zur Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV) der nvb Nordhorner Versorgungsbetriebe GmbH zum herunterladen.

Downloads

Änderung der ergänzenden Bedingungen

Seit der letzten öffentlichen Bekanntgabe wurden keine Änderungen den Ergänzenden Bedingungen der nvb Nordhorner Versorgungsbetriebe GmbH vorgenommen. Die Ergänzenden Bedingungen sind seit dem 01.09.2016 in Kraft und ersetzen die bisherigen Ergänzenden Bedingungen vom 01.03.2013.

Hinweise zu Verbraucherbeschwerden / Streitbeilegungsverfahren

Fragen oder Beschwerden im Zusammenhang mit Ihrer Energielieferung können an unseren Verbraucherservice

per Post an
Nordhorner Versorgungsbetriebe GmbH
-Verbraucherservice-
Gildkamp 10
48529 Nordhorn

telefonisch unter
05921 301-222

oder per E-Mail an
abrechnung@nvb.de

gerichtet werden.

Der Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas stellt Ihnen Informationen über das geltende Recht, Ihre Rechte als Haushaltskunde und über Streitbeilegungsverfahren für die Bereiche Elektrizität und Gas zur Verfügung und ist telefonisch Montag bis Freitag von 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter 030 22480500 oder 01805 101000 (bundesweites Telefon) (Festnetzpreis 14 ct/min; Mobilfunkpreis maximal 42 ct/min) erreichbar.

Zur Beilegung von Streitigkeiten kann ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle ENERGIE beantragt werden. Voraussetzung dafür ist, dass der Verbraucherservice der nvb angerufen wurde und keine beidseitig zufriedenstellende Lösung gefunden wurde.

Schlichtungsstelle Energie e.V., Friedrichstr. 133, 10117 Berlin, Telefon 030 27572400, Internet: www.schlichtungsstelle-energie.de, E-Mail: info@schlichtungsstelle-energie.de