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Netzzugang / Entgelte

Lieferantenrahmenvertrag (KoV XIII)

(gültig ab 01.10.2022)

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Preisblatt für die Unterbrechung und Wiederherstellung der Anschlussnutzung im Auftrag des Transportkunden

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Vorläufige Gasnetznutzungsentgelte ab 01.01.2024

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Geltende Netzentgelte

Die Gasnetzentgelte der nvb Nordhorner Versorgungsbetriebe GmbH wurden im Rahmen der geltenden Vorschriften für das Jahr 2023 neu kalkuliert und treten ab dem 01.01.2023 in Kraft.

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Archiv Gasnetznutzungsentgelte

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Konzessionsabgabe

Die Konzessionsabgabe ist eine Benutzungsgebühr, die an die Städte und Gemeinden abzuführen ist, damit deren öffentliche Wege zur Verlegung von Leitungen benutzt werden dürfen.

Die Höhe der Konzessionsabgabe ergibt sich aus dem Konzessionsvertrag zwischen der Kommune bzw. Gemeinde in der sich die Entnahmestelle befindet, und der nvb Nordhorner Versorgungsbetriebge GmbH.

Die nvb Nordhorner Versorgungsbetriebe GmbH berechnet den in der Verordnung über Konzessionsabgaben Strom und Gas – Konzessionsabgabenverordnung (KAV) festgelegten Höchstbetrag, der pro abgerechneter kWh an den Kunden weiterbelastet wird.

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