Netzanschluss
Allgemeine Netzanschlussbedingungen
Die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung – NAV) regelt die Allgemeinen Bedingungen des Netzanschlusses und dessen Anschlussnutzung.
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Ergänzende Bedingungen / Musterverträge / Preise
Hier finden Sie die ergänzenden Bedingungen zur Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) der nvb Nordhorner Versorgungsbetriebe GmbH, Informationen zu den geltenden Preisen (Preisblatt) sowie auch den Mustervertrag zum Netzanschluss / Anschlussnutzung nebst Anlagen.
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Änderungen der ergänzenden Bedingungen
Seit der letzten öffentlichen Bekanntgabe wurden keine Änderungen den Ergänzenden Bedingungen zur NAV der nvb Nordhorner Versorgungsbetriebe GmbH vorgenommen. Die Ergänzenden Bedingungen sind seit dem 01.02.2013 in Kraft und ersetzen die bisherigen Ergänzenden Bedingungen vom 01.11.2011.
Technische Mindestanforderungen
Hier können Sie sich die „Technischen Mindestanforderungen“ der nvb Nordhorner Versorgungsbetriebe GmbH, die für Netzanschlüsse Strom eingehalten werden müssen, herunterladen.
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Anforderungen Hausanschlussraum
Ein Hausanschlussraum ist der Raum eines Hauses, in welchem sich der Hausanschluss mit den innenliegenden Anaschlussleitungen und Betriebseinrichtungen für die Wasserver- und -entsorgung eines Hauses, der Gas- und Fernwärmeversorgung sowie den elektrischen Leitungen befinden. Zudem werden im Hausanschlussraum die Leitungen an sogenannten Verteilern bestimmungsgemäß verzweigt.
Alle zur Versorgung gehörenden Einrichtungen sind in einem Hausanschlussraum übersichtlich nach Vorgaben installiert um sie sicher bedienen, warten und instandsetzen zu können.
Die Installation, Betriebseinrichtungen und Sicherheitsvorschriften sowie die Gestaltung des Raumes sind in der DIN 18012 festgelegt. Die DIN 18015-1 „Planung elektrischer Anlagen in Wohngebäuden“ regelt die Spezifikationen von elektrischen Hausanschlüssen.
Für die korrekte Installation Ihrer Anschlüsse haben wir Ihnen einige Richtlinien zusammengestellt, die zu beachten sind.
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Vertragsanpassungsmöglichkeiten
Entsprechend der Übergangsregelung im § 29 Abs. 1 Satz 3 der NAV, informiert der Netzbetreiber, die nvb Nordhorner Versorgungsbetriebe GmbH, die Anschlussnehmer über die Möglichkeit, die bestehenden Netzanschluss- bzw. Netzzugangsverträge nach § 115 Abs. 1 Satz 2 des EnWG anpassen zu lassen.
Netzanschluss von Eigenerzeugungsanlagen
Hier finden Sie Musterformulare für den Parallelbetrieb von Eigenerzeugungsanlagen mit dem Niederspannungsnetz der nvb Nordhorner Versorgungsbetriebe GmbH.
Zu Eigenerzeugungsanlagen gehören unter anderem beispielsweise Photovoltaikanlagen, Blockheizkraftwerke (BHKW) oder Windkraftanlagen.
Beachten Sie bitte, dass für eine schnelle Bearbeitung und einem reibungslosen Ablauf vollständig ausgefüllte und mit den notwendigen Anlagen versehene Anträge erforderlich sind. Daher prüfen Sie die Unterlagen vor der Einreichung bitte auf Vollständgkeit.